Temporäre Halteverbotszone beantragen

Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag (DIN A4)
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

  • Bemerkungen

    Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl (strassenverkehr@landstuhl.de).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende