Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Rechtsgrundlage
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Bitte wenden Sie sich an das Meldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl.