Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich

    - Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)

    - Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)

    - ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss

    - Achtung! Der Kinderreisepass ist kein biometrischer Reisepass.

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

    Sollten Sie den Kinderreisepass nicht persönlich beantragen können, besteht die Möglichkeit mit der als pdf-Datei beigefügten Vollmacht eine andere befugte Person zu bevollmächtigen. Auch die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die entsprechende Datei finden Sie ebenfalls nachfolgend.


  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende