Kirchenaustritt Erklärung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Landstuhl haben, können Sie bei unserem Standesamt den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären.

    Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden. Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.
     
     

  • Verfahrensablauf

    Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

  • Zuständige Stelle

    Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Standesamt Landstuhl, Kirchenstraße 41, 66849 Landstuhl.

  • Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

    Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

     -    evtl. Taufdaten (freiwillig)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Gebühr für den Kirchenaustritt

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

 Wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Landstuhl haben, können Sie bei unserem Standesamt den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären.

Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung unter dem nachfolgenden Link.
 

 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende