Änderung der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlMit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) wurde in der Verbandsgemeinde Landstuhl eine weitere Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt und damit die Möglichkeit geschaffen, sich nach einem Zuzug oder Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde einfach und bequem von zu Hause aus digital an- oder umzumelden.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist aufgrund des Sicherheitsniveaus des Dienstes die Identifikation über die BundID (auch bekannt als Nutzerkonto Bund oder künftig DeutschlandID) erforderlich. Dafür bedarf es eines Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, der Installation der AusweisApp sowie eines aktivierten BundID-Kontos. Der Online-Dienst ist eingebettet in die Informationsplattform www.wohnsitzanmeldung.de, auf der sich auch alle relevanten Informationen zur Identifikation und weiteren Voraussetzung finden und wurde im Rahmen eines länder- und ressortübergreifenden Digitalisierungsprojektes unter Leitung der Senatskanzlei Hamburg nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (auch bekannt als EfA-Prinzip) realisiert.
Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung kann erstmals sicher, datenschutzkonform und einfach nachvollziehbar der gesamte Ummeldungsprozess von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses bequem von zu Hause angestoßen und Ende-zu-Ende digital abgewickelt werden. Die Zusendung der geänderten Adressaufkleber erfolgt postalisch. Das spart Zeit, die bei einem Umzug ohnehin immer knapp bemessen ist und ermöglicht eine bessere Nutzung der Ressourcen in unserem Meldeamt.
Teaser
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlSofern sich die Hauptwohnung im Gebiet der Verbandsgemeinde Landstuhl befindet, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl. Sie haben unter dem nachfolgenden Link die Möglichkeit einen Termin online zu vereinbaren.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen