Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag (DIN A4)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung
  • Leistungsbeschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich anhand unseres Online-Formulars ganz oben auf der Seite direkt an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl. 

Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie:

  • die Verbandsgemeinde Landstuhl als Verwaltung auswählen
  • im Betreff "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" eingeben
  • als Thema "Straßenverkehr" auswählen

damit Ihr Anliegen direkt den zuständige Ansprechpartner im Haus erreicht.

Alternativ können Sie auch eine E-Mail an strassenverkehr@landstuhl.de senden.

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