Personalausweis Ausstellung vorläufig

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte berücksichtigen Sie nachfolgende allgemeine Informationen des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl zur Beantragung des Personalausweises:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis 3 Monate vor 16. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und die Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Nachfolgend können Sie die Allgemeinen Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten des Einwohnermeldeamtes auch als pdf herunterladen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
  • Welche Gebühren fallen an?

    EUR 10,00

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende