Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlBitte berücksichtigen Sie nachfolgende allgemeine Informationen des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl zur Beantragung des Personalausweises:
- die persönliche Vorsprache ist erforderlich
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- bis 3 Monate vor 16. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und die Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen
Nachfolgend können Sie die Allgemeinen Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten des Einwohnermeldeamtes auch als pdf herunterladen.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzWelche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.