Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Parkausweis für Handwerker
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Diese Möglichkeit besteht auch für Umzugsunternehmen o.ä.

  • Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl (strassenverkehr@landstuhl.de).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende