Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:

    • Messen,
    • Ausstellungen
    • Volksfesten und
    • Märkten

    eine Teilnahme beantragen.

    Für die Beantragung gilt:

    • Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
    • Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
    • Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
    • Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.

    Tritt die öffentliche Verwaltung veranstaltend auf, so gilt die Marktfreiheit ebenfalls. Allerdings kann diese durch das Kommunalrecht (öffentliche Einrichtung) öffentlich-rechtliche Einschränkungen gegenüber den Teilnehmenden vorgeben. Durch eine Marktordnung, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber den marktbeschickenden Personen auferlegt.

  • Teaser

    Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.

  • Verfahrensablauf

    Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
    Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.

    Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:

    • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
    • Befüllen Sie den Antrag.
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu. 
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
    • Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
    • Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
    • Lichtbild des Geschäfts
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart: variabel

    Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristtyp: Antragsfrist

    Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen

    Bemerkung:
    Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.

  • Bearbeitungsdauer

    Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


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Zuständige Mitarbeitende