Ihr Recht auf Informationen

Ihr Recht auf Informationen


Recht auf Informationen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG)

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz hat jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Anfragen nach diesem Gesetz, die die Themenfelder der Verbandsgemeinde Landstuhl betreffen, können erfolgen:

Per Email:   vg(at)landstuhl.de

(Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung)

Per Post:    Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl.

Das Ratsinformationssystem ermöglicht eine umfassende Einsicht in die Arbeit der kommunalen Gremien und den Ausschüssen der Verbandsgemeinde Landstuhl. Hier können Sie die Inhalte öffentlicher Sitzungen einsehen. Es stehen dabei die Tagesordnungen, die zugehörigen öffentlichen Vorlagen und die Niederschriften zur Einsicht bereit.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat in Rheinland-Pfalz die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen. Man kann ihn bei allgemeinen Fragen zu diesem Gesetz kontaktieren.