Onlinezugangsgesetz

Onlinezugangsgesetz

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Das Onlinezugangsgesetz ermöglicht es, bequem von zu Hause Verwaltungsleistungen zu beantragen.

Fragen und Antworten rund um das Onlinezugangsgesetz

  • Was ist das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG?

    • Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
  • Welche Änderungen bringt das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG oder OZG 2.0)?

    • Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) im zweiten Anlauf beschlossen. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Daraufhin wurde durch die Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen. Am 12. Juni 2024 konnte im Vermittlungsausschuss nun eine Einigung erzielt werden. Das Gesetz soll bald (voraussichtlich im Juli 2024) in Kraft treten. Alle wichtigen Informationen und einen Überblick über die anstehenden Änderungen gibt es im folgenden Beitrag: Digitale Verwaltung - Startseite - OZG 2.0: Bund und Länder einigen sich bei OZG-Änderungsgesetz (digitale-verwaltung.de)
    • Eine Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen kann hier heruntergeladen werden.
  • Welche Anträge oder Leistungen werden digitalisiert?

    • Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen. Aktuell stehen 575 OZG-Leistungen auf der To-Do-Liste. Ob Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und noch vieles mehr wird zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Geht das auch ohne Unterschrift?

    • Viele Anträge können ohne Unterschrift gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Urkundenanträge. Hier ist eine Verifizierung der Person vorgeschrieben. Online kann das mit dem neuen Personalausweis, der Bund-ID oder einem ELSTER-Zertifikat erledigt werden.
  • Kann ich trotzdem noch Papieranträge nutzen?

    • Natürlich können alle Anträge auch weiterhin ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an uns geschickt oder bei uns im Rathaus abgegeben sowie gestellt werden.

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