Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Leistungsbeschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlBitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:
- ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)
- Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)
- ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Michelle Bemme
- Frau Irina Griger
- Frau Carolin Heßstellv. Fachbereichsleiterin
- Herr Thorsten WilhelmFachbereichsleiter