Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich

    - Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)

    - Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)

    - ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.




An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende