Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

    Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Bitte nutzen Sie dazu die beigefügte pdf-Vollmacht.


  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 60,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

    Gebühr: 82,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende