Hundehaltung Abmeldung

Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können. 

    Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu. 

    Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.

  • Teaser

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl (steuern@landstuhl.de).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende