Hundehaltung Abmeldung

Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können. 

    Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu. 

    Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl (steuern@landstuhl.de).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende