Grundsteuer festsetzen
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt), die an das Vorhandensein einer Sache, nämlich der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes als Steuergegenstand anknüpft. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist, soweit keine Steuerbefreiung greift, der im Inland liegende Grundbesitz.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz und zwar
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
- Grundstücke (Grundsteuer B) einschließlich der jeweiligen Betriebsgrundstücke.
Allgemeiner Hinweis: Im sogenannten Interimszeitraum von 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024 werden sowohl Einheitswerte nach bisherigem Recht als auch Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt. Die auf Grundlage der Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgesetzten Grundsteuermessbeträge entfalten ihre steuerliche Wirkung ab dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr (Hauptveranlagung 2025). Die auf Basis der Einheitswerte festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten noch bis zum Ende des Jahres 2024.
Teaser
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Für Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich an die Gemeinde, in der das Grundstück belegen ist.
Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zum Einheitswert oder zum Grundsteuerwert wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.