Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen
Leistungsbeschreibung
Wird die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) eingehalten, ist der wohnungssuchenden Person der beantragte Wohnberechtigungsschein zu erteilen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG).
Teaser
Ihnen als wohnungssuchende Person wird ein Wohnungsberechtigungsschein erteilt, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten.
Verfahrensablauf
Ein Ablaufschema zur Ermittlung des Gesamteinkommens gemäß §§ 14-16 LWoFG finden Sie in der Anlage 4 des
Voraussetzungen
Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Angaben benötigt werden um die Einkommensermittlung nach den §§ 14 bis 16 LWoFG durchführen zu können, finden Sie in den Anlagen 1 - 3 des
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlFolgende Unterlagen werden seitens der Verbandsgemeinde benötigt:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie als pdf unter Anträge / Formulare)
- Ausweisdokumente
(z.B. Personalausweis oder Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Reisepass, Geburtsurkunde)
- Einkommensnachweis
(z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeitsverträge, Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, KSV, Rentenbescheid)
- Sonstige Unterlagen
(z.B. Kündigung, Räumungsklage, Sorgerechtserklärung, Forderungsaufstellung über Mietdifferenzen, persönliche Stellungnahme zum Wohnraumbedarf)
Bitte senden Sie alle Unterlagen am besten per E-Mail an soziales@landstuhl.de.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Wohnberechtigungsschein muss vor Bezug einer geförderten Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlNachfolgend finden Sie den pdf-Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte senden Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen geforderten Nachweisen per E-Mail an soziales@landstuhl.de.