Amtsblatt zusenden
Leistungsbeschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlDas Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl wird an alle Haushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde zugestellt.
Zudem finden Sie das Amtsblatt auch immer als pdf-Download auf unserer Homepage. Den Link dazu finden Sie nachfolgen.
Reklamationen richten Sie bitte an den für die Zustellung zuständigen Linus-Wittich-Verlag. Nutzen Sie dazu bitte nachfolgenden Link.
Teaser
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an. Die Zusendung der Papierform ist teilweise kostenpflichtig.
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Kostenart:
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter ( Gesetz- und Verordnungsblat , Ministerialblatt, Staatsanzeiger )
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehba r unter
Bemerkungen
- Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
- Staatsanzeiger erscheint montags