Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

Grabstätte - Einebnung (2)
Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an eine andere Person zu übertragen.

  • Teaser

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

    Die Übertragung des Nutzungsrechts ist gebührenfrei.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende