Übernachtungssteuer
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LandstuhlIn der Verbandsgemeinde Landstuhl erhebt die Ortsgemeinde Trippstadt eine Beherbergungssteuer. Die entsprechenden Formulare finden betroffene Betriebe nachfolgend oder unter dem Punkt Formulare/Vordrucke
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl