Eheurkunde ausstellen
Anforderung Eheurkunde
Voranmeldung der Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl
Bei Rückfragen wenden Sie sich unter standesamt@landstuhl.de an das Standesamt der Verbandsgemeinde Landstuhl.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Gisela GmeinwieserFachbereichsleiterin
- Frau Christine Herbst
- Herr Stefan Marnetstellv. Fachbereichsleiter
- Frau Jeanette Thum