Eheurkunde ausstellen

Anforderung Eheurkunde
Voranmeldung der Eheschließung
  • Leistungsbeschreibung

    Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

    In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

    • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
    • Ort und Tag ihrer Geburt und
    • Ort und Tag der Eheschließung.

    Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

    Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Landstuhl

Bei Rückfragen wenden Sie sich unter standesamt@landstuhl.de an das Standesamt der Verbandsgemeinde Landstuhl.

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